NO Death Penalty: Zur Problematik der Todesstrafe

Adolf Eichmann im April 1961
In meinen Überlegungen zur Todesstrafe ist die Todesstrafe bei eindeutig erwiesenem Mord unter dem Aspekt der Gerechtigkeit nicht undenkbar, da es keine "höhere Gerechtigkeit" gibt. Dies resultiert aus theoretischen Überlegungen, wie man aus konsequent-atheistischer Sicht bei Mord von Seiten eines demokratischen Staates zu reagieren habe. Genau in dieser rein theoretischen Überlegung liegt schon das erste Problem begründet: Die Todesstrafe ist nicht praxistauglich, weil schon ein einziges vollstrecktes Fehlurteil den Aspekt der Gerechtigkeit falsifiziert. Man denke an das Beispiel USA, wo nachweislich Unschuldige hingerichtet wurden. Aus einer Umfrage zur Death Penalty in den USA geht hervor, dass eine Mehrheit von 59 % sagt, dass in den USA in den letzten Jahren Unschuldige hingerichtet wurden; gleichzeitig sprechen sich 64 % für die Todesstrafe aus.
Es ist vor allem der republikanische Bevölkerungsanteil in den USA, der die Todesstrafe befürwortet, und hier wiederum steigt die Befürwortung, je weiter es im politischen Spektrum nach rechts geht. Am Ende müssen wir das Grinsen einer Sarah Palin ertragen, die an Adam und Eva glaubt, die Evolution für Lüge hält und die Todesstrafe für Julian Assange forderte. Ein weiterer und ebenfalls entscheidender Aspekt, der gegen die Todesstrafe spricht, liegt in der Justiz begründet, wo - in den USA wie in Europa - Richterurteile mitunter käuflich sind. Personen, die in den USA hingerichtet wurden, hatten oft nicht das Geld für einen guten Rechtsanwalt und wurden kurzerhand von einem Pflichtverteidiger nach Tagesordnung abgespeist. Vermögende und "angesehene" Personen hingegen leisten sich einen Staranwalt und können - von etwaigen Schmiergeldzahlungen abgesehen - den Richterspruch maßgeblich beeinflussen. Es gibt Berge an juristischen Büchern, die sich nur mit dem Unterschied zwischen Mord und Totschlag beschäftigen. Klarerweise haben Anwälte ein Interesse daran, denn wenn es ihnen erfolgreich gelingt, einen Mord als Totschlag darzustellen, verdienen sie eine Menge Geld. Ein weiteres Problem sind etwaige mediale Vorverurteilungen und etwaiger Einfluss auf das Gericht, und das bei einem Urteil, wo es für den Angeklagten um Leben oder Tod geht. Ephraim Kishon hat einmal im ORF gesagt, er sei gegen die Todesstrafe, weil das für ihn keine Strafe sei, wenn der Täter tot ist; lebenslänglich im Gefängnis, das sei eine Strafe. Die Todesstrafe ist irreversibel, Mord ist auch irreversibel; als konsequenter Atheist, der Respekt vor dem endlichen Leben propagiert, muss ich mich unwiderruflich und explizite gegen die Todesstrafe aussprechen, weil das Kernproblem dieser Thematik in der Irreversibilität besteht. Ich wiederhole: Ein einziges vollstrecktes Fehlurteil bei der Todesstrafe falsifiziert den Aspekt der Gerechtigkeit. In den USA sind unter den Verurteilungen zur Todesstrafe etwa 20 Prozent Fehlurteile.
Ist die Todesstrafe a priori abzulehnen? Hätte Israel Adolf Eichmann nicht hinrichten dürfen? Gibt es Fälle, bei denen die Todesstrafe zu vollziehen ist, sind Ausnahmen zu machen, wenn es um Massenmord und Schuld ohne jeden Zweifel geht? Ich habe ganz gezielt das Beispiel Adolf Eichmann gewählt, um die Problematik von Gerechtigkeit durch die Todesstrafe aufzuzeigen, weil es bei Genozid keine adäquate Strafe geben kann. Die Hinrichtung von Adolf Eichmann sei als eine Art Verlängerung der Nürnberger Prozesse legitimiert, denen er durch Flucht entgangen war.
Der Österreicher und ehemalige SS-Obersturmbannführer Adolf Eichmann hielt sich unter dem Namen "Clemens" in Argentinien auf; Simon Wiesenthal spürte ihn zusammen mit dem israelischen Geheimdienst Mossad auf; in Israel fand der Prozess statt, 1962 wurde er hingerichtet. Das evangelische Kirchenmitglied Adolf Eichmann war für die sogenannte "'Endlösung' zur Ermordung der Juden" verantwortlich.
In seinem Buch Worse than War stellt Daniel Jonah Goldhagen die UNO wegen Inkonsequenz an den Pranger und fordert die Legitimation, Personen, die an politischem Massenmord beteiligt sind, unverzüglich im Konsens mit der Weltgemeinschaft im Sinne des friedlichen Zusammenlebens töten zu lassen. Die Problematik einer solchen Forderung besteht einerseits im Ziehen von Grenzen, wer in die Zielgruppe gehört und wer nicht, andererseits in der Legitimation selbst, die eine Instanz innehat, an deren Spitze die Vereinigten Staaten stehen, denen der Stern zum "Welt-Sheriff" von der "Weltgemeinschaft" angesteckt wird. Wir haben hier - wie schon generell bei der Todesstrafe - das Problem etwaiger Korruption auf Seiten der Judikative, hier, um Tötungen gezielt zum eigenen finanziellen, wirtschaftlichen, politischen Vorteil durchführen zu können. Dass die derzeitige Situation resp. Regelung nicht zufriedenstellend ist, wo selbst Europa aufgrund von wirtschaftlichen Interessen vor Massenmord beispielsweise in Afrika die Augen verschließt, muss zwar durchaus zu einer Reform der UNO, darf aber nicht zu einer willkürlichen Weltpolitik bestehend aus einem "Welt-Sheriff" mit verbündeten "Hilfs-Sheriffen" führen. Wir haben beim Irak erlebt, wie problematisch ein Herr Bush ist; ich möchte gar nicht Sarah Palin als US-Präsidentin an die Wand malen.
Ich halte "lebenslänglich" bei Mord, Massenmord und Genozid nicht für gerecht, aber nach Abwägung der Konsequenzen der Alternative für die einzig zu vertretende Bestrafungsform. Man muss sich vom Gedanken, Gerechtigkeit schaffen zu können, verabschieden, denn das Beispiel Genozid zeigt die Grenzen jeder Judikative auf.
Ein Muslim in Österreich tötet seine Frau mit 23 Messerstichen, nach 7 Jahren ist er wieder auf freiem Fuß. In Deutschland töten zwei 19-Jährige ein Ehepaar mit über 40 Messerstichen, mit 26 sind beide wieder frei. Da kommt in Deutschland ein Mann ins Frauenhaus, schleudert seine 7-jährige Tochter solange auf den Boden, bis sie tot ist, nach 9 Jahren kommt er aus dem Gefängnis. Zur Relation: Ein Rentner in Deutschland, der einen Bankier im Keller gefesselt hatte, weil er wegen dem Bankier viel Geld verloren hatte, kommt 6 Jahre ins Gefängnis. Ich spreche mich noch einmal expressis verbis gegen die Todesstrafe aus, weil das Kernproblem in der Irreversibilität besteht: Ein einziges vollstrecktes Fehlurteil falsifiziert den Aspekt der Gerechtigkeit bei der Todesstrafe.
Es ist vor allem der republikanische Bevölkerungsanteil in den USA, der die Todesstrafe befürwortet, und hier wiederum steigt die Befürwortung, je weiter es im politischen Spektrum nach rechts geht. Am Ende müssen wir das Grinsen einer Sarah Palin ertragen, die an Adam und Eva glaubt, die Evolution für Lüge hält und die Todesstrafe für Julian Assange forderte. Ein weiterer und ebenfalls entscheidender Aspekt, der gegen die Todesstrafe spricht, liegt in der Justiz begründet, wo - in den USA wie in Europa - Richterurteile mitunter käuflich sind. Personen, die in den USA hingerichtet wurden, hatten oft nicht das Geld für einen guten Rechtsanwalt und wurden kurzerhand von einem Pflichtverteidiger nach Tagesordnung abgespeist. Vermögende und "angesehene" Personen hingegen leisten sich einen Staranwalt und können - von etwaigen Schmiergeldzahlungen abgesehen - den Richterspruch maßgeblich beeinflussen. Es gibt Berge an juristischen Büchern, die sich nur mit dem Unterschied zwischen Mord und Totschlag beschäftigen. Klarerweise haben Anwälte ein Interesse daran, denn wenn es ihnen erfolgreich gelingt, einen Mord als Totschlag darzustellen, verdienen sie eine Menge Geld. Ein weiteres Problem sind etwaige mediale Vorverurteilungen und etwaiger Einfluss auf das Gericht, und das bei einem Urteil, wo es für den Angeklagten um Leben oder Tod geht. Ephraim Kishon hat einmal im ORF gesagt, er sei gegen die Todesstrafe, weil das für ihn keine Strafe sei, wenn der Täter tot ist; lebenslänglich im Gefängnis, das sei eine Strafe. Die Todesstrafe ist irreversibel, Mord ist auch irreversibel; als konsequenter Atheist, der Respekt vor dem endlichen Leben propagiert, muss ich mich unwiderruflich und explizite gegen die Todesstrafe aussprechen, weil das Kernproblem dieser Thematik in der Irreversibilität besteht. Ich wiederhole: Ein einziges vollstrecktes Fehlurteil bei der Todesstrafe falsifiziert den Aspekt der Gerechtigkeit. In den USA sind unter den Verurteilungen zur Todesstrafe etwa 20 Prozent Fehlurteile.
Ist die Todesstrafe a priori abzulehnen? Hätte Israel Adolf Eichmann nicht hinrichten dürfen? Gibt es Fälle, bei denen die Todesstrafe zu vollziehen ist, sind Ausnahmen zu machen, wenn es um Massenmord und Schuld ohne jeden Zweifel geht? Ich habe ganz gezielt das Beispiel Adolf Eichmann gewählt, um die Problematik von Gerechtigkeit durch die Todesstrafe aufzuzeigen, weil es bei Genozid keine adäquate Strafe geben kann. Die Hinrichtung von Adolf Eichmann sei als eine Art Verlängerung der Nürnberger Prozesse legitimiert, denen er durch Flucht entgangen war.
Der Österreicher und ehemalige SS-Obersturmbannführer Adolf Eichmann hielt sich unter dem Namen "Clemens" in Argentinien auf; Simon Wiesenthal spürte ihn zusammen mit dem israelischen Geheimdienst Mossad auf; in Israel fand der Prozess statt, 1962 wurde er hingerichtet. Das evangelische Kirchenmitglied Adolf Eichmann war für die sogenannte "'Endlösung' zur Ermordung der Juden" verantwortlich.
In seinem Buch Worse than War stellt Daniel Jonah Goldhagen die UNO wegen Inkonsequenz an den Pranger und fordert die Legitimation, Personen, die an politischem Massenmord beteiligt sind, unverzüglich im Konsens mit der Weltgemeinschaft im Sinne des friedlichen Zusammenlebens töten zu lassen. Die Problematik einer solchen Forderung besteht einerseits im Ziehen von Grenzen, wer in die Zielgruppe gehört und wer nicht, andererseits in der Legitimation selbst, die eine Instanz innehat, an deren Spitze die Vereinigten Staaten stehen, denen der Stern zum "Welt-Sheriff" von der "Weltgemeinschaft" angesteckt wird. Wir haben hier - wie schon generell bei der Todesstrafe - das Problem etwaiger Korruption auf Seiten der Judikative, hier, um Tötungen gezielt zum eigenen finanziellen, wirtschaftlichen, politischen Vorteil durchführen zu können. Dass die derzeitige Situation resp. Regelung nicht zufriedenstellend ist, wo selbst Europa aufgrund von wirtschaftlichen Interessen vor Massenmord beispielsweise in Afrika die Augen verschließt, muss zwar durchaus zu einer Reform der UNO, darf aber nicht zu einer willkürlichen Weltpolitik bestehend aus einem "Welt-Sheriff" mit verbündeten "Hilfs-Sheriffen" führen. Wir haben beim Irak erlebt, wie problematisch ein Herr Bush ist; ich möchte gar nicht Sarah Palin als US-Präsidentin an die Wand malen.
Ich halte "lebenslänglich" bei Mord, Massenmord und Genozid nicht für gerecht, aber nach Abwägung der Konsequenzen der Alternative für die einzig zu vertretende Bestrafungsform. Man muss sich vom Gedanken, Gerechtigkeit schaffen zu können, verabschieden, denn das Beispiel Genozid zeigt die Grenzen jeder Judikative auf.
Ein Muslim in Österreich tötet seine Frau mit 23 Messerstichen, nach 7 Jahren ist er wieder auf freiem Fuß. In Deutschland töten zwei 19-Jährige ein Ehepaar mit über 40 Messerstichen, mit 26 sind beide wieder frei. Da kommt in Deutschland ein Mann ins Frauenhaus, schleudert seine 7-jährige Tochter solange auf den Boden, bis sie tot ist, nach 9 Jahren kommt er aus dem Gefängnis. Zur Relation: Ein Rentner in Deutschland, der einen Bankier im Keller gefesselt hatte, weil er wegen dem Bankier viel Geld verloren hatte, kommt 6 Jahre ins Gefängnis. Ich spreche mich noch einmal expressis verbis gegen die Todesstrafe aus, weil das Kernproblem in der Irreversibilität besteht: Ein einziges vollstrecktes Fehlurteil falsifiziert den Aspekt der Gerechtigkeit bei der Todesstrafe.
Copyright © Wolfgang Böhm