Konkordat ein Knebelvertrag
In Österreich existieren 60 Professoren-Stühle auf der Theologie für
3000 Theologie-Studenten; gleichzeitig gibt es ebenfalls 60
Professoren-Stühle auf der Wirtschafts-Universität, allerdings für
30.000 Wirtschafts-Studenten. Warum? Es existiert ein Konkordat zwischen dem Vatikan und der Republik Österreich,
das unter anderem das Kruzifix im Schulklassenzimmer vorsieht und 500
Millionen € an Steuergeldern jährlich in konfessionelle Privatschulen
fließen lässt. Der Austrofaschist Engelbert Dollfuß hat 1933 das
österreichische Konkordat mit dem Vatikan geschlossen, das in Österreich
Verfassungsrang genießt. Ähnlich verhält es sich in Deutschland.
Wie kam es zum deutschen Konkordat?
Nach der Machtergreifung durch die Nazis wurden die Verhandlungen über ein Reichskonkordat aufgenommen; die Initiative ging dabei von den Nazis aus. Adolf Hitler und Franz von Papen haben Anfang März 1933 dem Vorsitzenden der katholischen Zentrumspartei, Ludwig Kaas, den schnellen Abschluss des Reichskonkordats versprochen, sollte das katholische Zentrum dem Ermächtigungsgesetz zustimmen. Das bedeutet, dass das Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933, dem die katholische Zentrumspartei zugestimmt hat, mit dem Konkordat vom 20. Juli 1933 verknüpft war: Hitler an die Macht und dann gleich den Staatskirchenvertrag mit dem Vatikan.
Am 23. März 1933, am Tag des Ermächtigungsgesetzes, erklärte Adolf Hitler in seiner Regierungserklärung, dass er den Kirchen ihre Rechte garantiere und weiter: "Das Christentum ist das unerschütterliche Fundament des sittlichen und moralischen Lebens unseres Volkes."
Was sagt uns das? Es ist das Christentum, das den 2. Weltkrieg und den Holocaust verschuldet hat. Es war also die katholische Zentrumspartei, die Hitler an die Macht brachte, die nur unter der Bedingung dem Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933 zustimmte, dass Hitler das Reichskonkordat mit dem Vatikan abschließt, was am 20. Juli 1933 brav über die Bühne ging.
Hitler und Papst: Zwei Unfehlbare?
Ohne die katholische Zentrumspartei, die mit der Weimarer Republik auch die Demokratie wegkippte, hätte es weder den 2. Weltkrieg noch den Holocaust gegeben. Hitler selbst war katholisch bis zum Schluss und glaubte an die "Vorsehung". Das Reichskonkordat ist noch heute in Deutschland gültig. Jahr für Jahr bekommen in Deutschland die beiden christlichen Kirchen über 460 Millionen Euro für Bezüge von Bischöfen und Erhaltung von Kirchengebäuden - aus Steuergeldern.
Ich sehe für Österreich und Deutschland - beide Konkordate wurden beinahe zeitgleich mit dem Vatikan geschlossen - die Möglichkeit, den Vertrag mit dem Vatikan loszuwerden, darin, das Konkordat für ungültig erklären zu lassen, da es in beiden Fällen mit einem faschistischen Regime geschlossen wurde, wovon sich die Bundesrepublik Deutschland wie auch die Republik Österreich in jeglicher Form auf das Schärfste distanzieren müssen. Das Konkordat könne daher in der damals gültigen Form nicht mehr in Kraft sein. Eine einseitige Kündigung des Konkordats von Seiten der Republik Österreich wäre ein erster Schritt und würde dem Vatikan unmissverständlich signalisieren, dass Österreich mit dem Konkordat nicht einverstanden ist. Rein rechtlich gesehen, kann das Konkordat einseitig nicht gekündigt werden. Österreich kann als Begründung zur Auflösung des Konkordats die gravierenden Änderungen im Staatsverständnis und in der Verfassung zwischen Konkordatsabschluss und Gegenwart ins Treffen führen. Während der Amtszeit von Papst Pius XI. (Papst von 1922 bis 1939) war sein Nachfolger Papst Pius XII. (Papst von 1939 bis 1958) Kardinalstaatssekretär, Erzpriester und Vermögensverwalter des Petersdoms und hat als Eugenio Maria Giuseppe Giovanni Pacelli zusammen mit Engelbert Dollfuß und Kurt Schuschnigg das österreichische Konkordat vom 5. Juni 1933 unterzeichnet. Ich denke nicht, dass Pius XII. und Engelbert Dollfuß ein so hohes Ansehen genießen, dass sie Österreich für alle Zeiten an einen Vertrag binden können, der aus einer Zeit tradiert, wo Österreich tatsächlich noch ein katholisches Land war. In Österreich sind aktuell etwa 24 Prozent konfessionsfrei.
Bei der Wahrnehmung dessen, was der Fall ist, zielt das Konkordat, dieses Vertragswerk, darauf ab, eine Vertragspartei möglichst langfristig in einem unausgewogenen Vertragsverhältnis festzuhalten, wobei für eine der Vertragsparteien unverhältnismäßig günstige Konditionen bestehen. Rechtlich sind solche Verträge im Zivilrecht gänzlich nichtig; das Konkordat ist ein Knebelvertrag mit Knebelparagraphen. Im Zivilrecht sind Knebelverträge rechtswidrig, womit die unbedingte Bindung der Parteien an ihren Vertrag durchbrochen wird und es einer oder beiden Parteien gestattet ist, sich von dem Vertrag zu lösen. Gespräche zwischen mir und dem Österreichischen Verfassungsgerichtshof sowie dem Außenministerium ergaben, dass das Argument Knebelvertrag bei Verträgen zwischen Staaten wie dem Konkordat nicht anwendbar ist; die einzigen Möglichkeiten für die Republik Österreich bestehen in einem Vertragsbruch und in einer Neuverhandlung, was vom Parlament initiiert werden muss. Die Voraussetzung, dass Parlament und Medien dafür Interesse zeigen, ist die ausreichende Thematisierung des Konkordats in der Bevölkerung.
Demokratie beginnt mit der Trennung von Staat und Religion.
Wie kam es zum deutschen Konkordat?
Nach der Machtergreifung durch die Nazis wurden die Verhandlungen über ein Reichskonkordat aufgenommen; die Initiative ging dabei von den Nazis aus. Adolf Hitler und Franz von Papen haben Anfang März 1933 dem Vorsitzenden der katholischen Zentrumspartei, Ludwig Kaas, den schnellen Abschluss des Reichskonkordats versprochen, sollte das katholische Zentrum dem Ermächtigungsgesetz zustimmen. Das bedeutet, dass das Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933, dem die katholische Zentrumspartei zugestimmt hat, mit dem Konkordat vom 20. Juli 1933 verknüpft war: Hitler an die Macht und dann gleich den Staatskirchenvertrag mit dem Vatikan.
Am 23. März 1933, am Tag des Ermächtigungsgesetzes, erklärte Adolf Hitler in seiner Regierungserklärung, dass er den Kirchen ihre Rechte garantiere und weiter: "Das Christentum ist das unerschütterliche Fundament des sittlichen und moralischen Lebens unseres Volkes."
Was sagt uns das? Es ist das Christentum, das den 2. Weltkrieg und den Holocaust verschuldet hat. Es war also die katholische Zentrumspartei, die Hitler an die Macht brachte, die nur unter der Bedingung dem Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933 zustimmte, dass Hitler das Reichskonkordat mit dem Vatikan abschließt, was am 20. Juli 1933 brav über die Bühne ging.
Hitler und Papst: Zwei Unfehlbare?
Ohne die katholische Zentrumspartei, die mit der Weimarer Republik auch die Demokratie wegkippte, hätte es weder den 2. Weltkrieg noch den Holocaust gegeben. Hitler selbst war katholisch bis zum Schluss und glaubte an die "Vorsehung". Das Reichskonkordat ist noch heute in Deutschland gültig. Jahr für Jahr bekommen in Deutschland die beiden christlichen Kirchen über 460 Millionen Euro für Bezüge von Bischöfen und Erhaltung von Kirchengebäuden - aus Steuergeldern.
Ich sehe für Österreich und Deutschland - beide Konkordate wurden beinahe zeitgleich mit dem Vatikan geschlossen - die Möglichkeit, den Vertrag mit dem Vatikan loszuwerden, darin, das Konkordat für ungültig erklären zu lassen, da es in beiden Fällen mit einem faschistischen Regime geschlossen wurde, wovon sich die Bundesrepublik Deutschland wie auch die Republik Österreich in jeglicher Form auf das Schärfste distanzieren müssen. Das Konkordat könne daher in der damals gültigen Form nicht mehr in Kraft sein. Eine einseitige Kündigung des Konkordats von Seiten der Republik Österreich wäre ein erster Schritt und würde dem Vatikan unmissverständlich signalisieren, dass Österreich mit dem Konkordat nicht einverstanden ist. Rein rechtlich gesehen, kann das Konkordat einseitig nicht gekündigt werden. Österreich kann als Begründung zur Auflösung des Konkordats die gravierenden Änderungen im Staatsverständnis und in der Verfassung zwischen Konkordatsabschluss und Gegenwart ins Treffen führen. Während der Amtszeit von Papst Pius XI. (Papst von 1922 bis 1939) war sein Nachfolger Papst Pius XII. (Papst von 1939 bis 1958) Kardinalstaatssekretär, Erzpriester und Vermögensverwalter des Petersdoms und hat als Eugenio Maria Giuseppe Giovanni Pacelli zusammen mit Engelbert Dollfuß und Kurt Schuschnigg das österreichische Konkordat vom 5. Juni 1933 unterzeichnet. Ich denke nicht, dass Pius XII. und Engelbert Dollfuß ein so hohes Ansehen genießen, dass sie Österreich für alle Zeiten an einen Vertrag binden können, der aus einer Zeit tradiert, wo Österreich tatsächlich noch ein katholisches Land war. In Österreich sind aktuell etwa 24 Prozent konfessionsfrei.
Bei der Wahrnehmung dessen, was der Fall ist, zielt das Konkordat, dieses Vertragswerk, darauf ab, eine Vertragspartei möglichst langfristig in einem unausgewogenen Vertragsverhältnis festzuhalten, wobei für eine der Vertragsparteien unverhältnismäßig günstige Konditionen bestehen. Rechtlich sind solche Verträge im Zivilrecht gänzlich nichtig; das Konkordat ist ein Knebelvertrag mit Knebelparagraphen. Im Zivilrecht sind Knebelverträge rechtswidrig, womit die unbedingte Bindung der Parteien an ihren Vertrag durchbrochen wird und es einer oder beiden Parteien gestattet ist, sich von dem Vertrag zu lösen. Gespräche zwischen mir und dem Österreichischen Verfassungsgerichtshof sowie dem Außenministerium ergaben, dass das Argument Knebelvertrag bei Verträgen zwischen Staaten wie dem Konkordat nicht anwendbar ist; die einzigen Möglichkeiten für die Republik Österreich bestehen in einem Vertragsbruch und in einer Neuverhandlung, was vom Parlament initiiert werden muss. Die Voraussetzung, dass Parlament und Medien dafür Interesse zeigen, ist die ausreichende Thematisierung des Konkordats in der Bevölkerung.
Demokratie beginnt mit der Trennung von Staat und Religion.
Anfang der 60er Jahre wurde das Konkordat mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP (93 %) wieder ins Leben gerufen. Die FPÖ war damals antiklerikal und stimmte gegen das Konkordat.
Verträge zwischen Staaten fallen nicht in das Zivilrecht und können nur einvernehmlich aufgelöst werden - daran wird der Vatikan kein Interesse zeigen.
Vielmehr müsse man zuerst am Ursprung ansetzen und den Austrofaschisten Engelbert Dollfuß und Papst Pius XII. - Pacelli - als ethisch untragbar einstufen, um dann die Unmöglichkeit herauszustellen, die Republik Österreich aufgrund eines Abkommens zwischen einer Diktatur - ab dem 5. März 1933 war Österreich keine Demokratie mehr - und dem Vatikan - das österreichische Konkordat wurde am 5. Juni 1933 unterzeichnet - für alle Zeiten einem so umfassenden Knebel-Vertrag auszuliefern.
Was man Anfang der 60er Jahre parlamentarisch wieder in Kraft treten lassen konnte, das lässt sich parlamentarisch auch wieder aufheben.
Resümee: Sowohl das deutsche Konkordat als auch das österreichische Konkordat wurde zwischen dem Vatikan und jeweils einer Diktatur geschlossen - im Falle Deutschlands mit dem nationalsozialistischen Hitler-Regime, im Falle Österreichs mit dem klerikal-faschistischen Dollfuß-Regime. Jeder echte Demokrat dieser beiden Länder ist eingeladen zu hinterfragen, ob so ein Vertrag im 21. Jahrhundert zeitgemäß und historisch verantwortbar ist.
Verträge zwischen Staaten fallen nicht in das Zivilrecht und können nur einvernehmlich aufgelöst werden - daran wird der Vatikan kein Interesse zeigen.
Vielmehr müsse man zuerst am Ursprung ansetzen und den Austrofaschisten Engelbert Dollfuß und Papst Pius XII. - Pacelli - als ethisch untragbar einstufen, um dann die Unmöglichkeit herauszustellen, die Republik Österreich aufgrund eines Abkommens zwischen einer Diktatur - ab dem 5. März 1933 war Österreich keine Demokratie mehr - und dem Vatikan - das österreichische Konkordat wurde am 5. Juni 1933 unterzeichnet - für alle Zeiten einem so umfassenden Knebel-Vertrag auszuliefern.
Was man Anfang der 60er Jahre parlamentarisch wieder in Kraft treten lassen konnte, das lässt sich parlamentarisch auch wieder aufheben.
Resümee: Sowohl das deutsche Konkordat als auch das österreichische Konkordat wurde zwischen dem Vatikan und jeweils einer Diktatur geschlossen - im Falle Deutschlands mit dem nationalsozialistischen Hitler-Regime, im Falle Österreichs mit dem klerikal-faschistischen Dollfuß-Regime. Jeder echte Demokrat dieser beiden Länder ist eingeladen zu hinterfragen, ob so ein Vertrag im 21. Jahrhundert zeitgemäß und historisch verantwortbar ist.
Copyright © Wolfgang Böhm